Unser Service

Wenns knallt… GUTACHTER B&B

Schadengutachten

Ob kleiner Kratzer oder schwerer Unfallschaden – wir dokumentieren den Schaden fachgerecht und erstellen ein rechtssicheres Gutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Unfallgutachten

Nach einem Unfall ist ein unabhängiges Gutachten entscheidend. Wir ermitteln den Schaden, die Reparaturkosten, die Wertminderung und unterstützen Sie bei der Schadenregulierung – schnell, objektiv und zuverlässig.

Technisches Gutachten

Bei Streitfällen oder technischen Mängeln liefert ein technisches Gutachten klare Fakten. Wir analysieren Ursachen, dokumentieren den Zustand und schaffen eine fundierte Grundlage für rechtliche oder versicherungstechnische Entscheidungen.

Wertgutachten

Sie möchten den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs wissen – z. B. für Verkauf, Versicherung oder Finanzierung? Wir erstellen ein präzises Wertgutachten auf Basis technischer Daten, Zustand und Marktanalyse.

Rechnungsprüfung

Sie sind unsicher, ob eine Reparaturrechnung korrekt ist? Wir prüfen Werkstattrechnungen auf Plausibilität, Preisangemessenheit und technische Richtigkeit – unabhängig und transparent.

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Antworten auf die meistgestellten Fragen zu Unfall- und Schadengutachten

    • Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen)

    • Erste Hilfe leisten und Notarzt rufen, falls jemand verletzt wurde

    • Polizei benachrichtigen

    • Alle Unterlagen für die Versicherung bereithalten

    • Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, wenn Sie unverschuldet am Unfall beteiligt sind

    • Der Versicherung mitteilen, dass Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens eingeschaltet haben

    • Beweisfotos machen und, wenn möglich, eine Unfallskizze anfertigen

    • Daten des Unfallgegners aufnehmen (Name, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen)

    • Unfallort, Datum und Uhrzeit notieren sowie eventuell Zeugen ermitteln

  • Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger bewertet den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug objektiv und gründlich. Ein Schadengutachten ist entscheidend für die Beweissicherung und die rechtliche Durchsetzung nach einem Unfall. Es erfasst alle relevanten Faktoren, die für eine problemlose Schadenregulierung nötig sind. Dabei wird der Reparaturumfang unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben genau dokumentiert. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung und andere Faktoren werden marktgerecht ermittelt und angegeben.

  • Ja! Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, haben Sie jederzeit das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter oder Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

  • Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigten kostenfrei!

    Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Laut ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Gutachtenskosten zu den Schadenersatzansprüchen, die vom Schädiger übernommen werden müssen.

    In Fällen mit klarer Sachlage rechnen wir mithilfe einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie keine Vorauszahlung leisten müssen.

  • Je nach Schwere des Unfallschadens erfolgt die Begutachtung entweder bei Ihnen vor Ort oder in einer Werkstatt.

    Sollten versteckte Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen vermutet werden, findet die Besichtigung in einer Werkstatt statt. Dort werden die betroffenen Bauteile demontiert, um das vollständige Ausmaß der Schäden zu ermitteln. So stellen wir sicher, dass der gesamte Schadenumfang für Sie erfasst wird.

  • Nein! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden begleichen muss. Es ist wichtig, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu wählen, der Ihre Interessen berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.

  • Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen. Es liegt ganz bei Ihnen, ob Sie das Geld für die Reparatur verwenden oder nicht. Allerdings wird die Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht erstattet.

  • Als Geschädigter haben Sie das Recht, selbst zu bestimmen, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Sie sind nicht verpflichtet, sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf eine bestimmte Werkstatt verweisen zu lassen.

  • Nein! Vertraut ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen. Ein Reparaturkosten-Voranschlag hat im Streitfall keine Beweissicherungsfunktion.

    Oft sind bei einem scheinbar leichten Blechschaden auch versteckte Schäden an anderen Fahrzeugteilen vorhanden.

    Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt keine möglichen Wertminderungen, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert. Diese Faktoren sind jedoch entscheidend, um den vollständigen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu ermitteln.